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Schulordnung

Hier die Schulordnung als PDF-Datei zum Herunterladen.

Diese Schulordnung ist unter Mitwirkung von Schülervertretern, Lehrern, Elternvertretern, Schulvorstand und Hausmeistern erarbeitet worden.

Allgemeines Verhalten

Wir alle arbeiten in einem sehr vielseitigen Schulsystem. Deshalb muss das Verhalten aller Beteiligten vom demokratischen Prinzip der Mitverantwortung bestimmt sein. Verhalten Sie sich höflich gegenüber Mitschülern, Lehrern und dem übrigen Personal und üben Sie Toleranz.

Das Niedersächsische Schulgesetz und Ihre weitere berufliche Zukunft verpflichten Sie zu einem regelmäßigen Schulbesuch. Erscheinen Sie pünktlich und regelmäßig zum Unterricht.

Bei Meinungsverschiedenheiten ist in einem sachlichen Gespräch mit dem/der Klassenlehrer/in, dem/der Tutor/in, der Beratungslehrerin, dem Schulsozialarbeiter, der Schulpastorin oder der Schülervertretung eine Klärung herbeizuführen. Bitte helfen Sie oder informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens, wenn Sie sehen, dass jemand bedroht, beleidigt oder genötigt wird. Wie in unserem Leitbild beschrieben pflegen wir einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander.

Verlassen Sie den Klassenraum erst, wenn er sauber und aufgeräumt ist. Der Lehrer, die Lehrerin schließt den Klassenraum ab. Achten Sie auf Sauberkeit im übrigen Schulgebäude und auf dem Schulhof. Werfen Sie Ihre Abfälle in die Abfalleimer. Plastikbecher und Dosen gehören in die gelben Säcke, Zigarettenasche und – kippen in die Aschenbecher. Heben Sie Abfall vom Boden auf, auch wenn er nicht von Ihnen stammt.

Nach Anordnung und Plan der Schulleitung haben Klassen im Wechsel für die Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände zu sorgen. Die jeweils unterrichtende Lehrkraft beaufsichtigt die Reinigungsdienste.

Pausenordnung

Folgen Sie, nicht nur in den Pausen, den Anordnungen der Lehrkräfte und des übrigen Personals!

In den Pausen halten Sie sich in der Mensa, der Mediothek und den Pausenbereichen auf. Der Aufenthalt in Klassen, oberen Stockwerken und Fluren ist während der Pausen untersagt. Die Haupteingänge dürfen aus Sicherheitsgründen nicht blockiert werden. Halten Sie sich auch in den Freistunden in der Mensa, der Mediothek und den Pausenbereichen auf.

Auf dem gesamten Schulgelände, außer im besonders gekennzeichneten Bereich im Innenhof, ist Rauchen nicht gestattet.

Verkehrsmittel

Auf dem Schulgelände gelten die Regeln der StVO. Fahrrad-, Moped-, Motorrad- und Autofahrer/innen müssen im Schritttempo fahren. Parken Sie die Fahrzeuge nur an den dafür vorgesehenen Plätzen! Beachten Sie die Parkverbotszonen. Für die abgestellten Fahrzeuge haftet die Schule nicht.

Fundsachen

Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. Bei ihm ist auch nach verlorenen Gegenständen zu fragen.

Beschädigungen

Die Steuerzahler finanzieren das Schulgebäude und das Inventar dieser Schule. Gehen Sie bitte vorsichtig damit um. Wer sie vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, haftet für den entstandenen Schaden.

Handys/Smartphones/Tablets/eBooks/ähnliche Geräte

Mobiltelefone, Smartphones, Tablets, eBooks und ähnliche Geräte sind zu Beginn des Unterrichts auszuschalten und einzupacken. Ausnahmen sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Lehrkraft erlaubt.

Es ist untersagt, Mobiltelefone, Smartphones und Internetzugänge zu Mobbingzwecken oder für Gewaltdarstellung zu nutzen. Bei diesbezüglichen Verstößen werden die Geräte eingezogen, die Eltern informiert, Straftaten werden angezeigt.

Waffen

Es ist verboten, gefährliche und gefährdende Dinge (Schusswaffen, Feuerwerkskörper, feststehende Messer, Schlagringe usw.) in die Schule mitzubringen. Näheres regelt der Waffenerlass.

Drogen/Alkohol

Das Mitbringen bzw. Konsumieren von Alkohol und Drogen ist strengstens untersagt. Ihr Genuss gefährdet die Gesundheit. Wer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen angetroffen wird, kann für den betreffenden Tag mit Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten und/ oder des Ausbildungsbetriebes vom Unterricht ausgeschlossen werden, um eine Selbst- und Fremdgefährdung zu vermeiden. Zusätzlich werden schulinterne Disziplinarmaßnahmen durchgeführt und eine sozialpädagogische Begleitung angeboten. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden polizeilich angezeigt.

Versäumnisse, Beurlaubungen, Krankmeldungen

Für ein Fehlen wegen Krankheit oder wegen eines anderen vom Schüler/in nicht zu vertretenden Grundes ist dem Klassenlehrer/in bzw. dem Fachlehrer/in eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Vollzeit- und Blockschüler reichen bis spätestens zum 3. Schultag, Teilzeitschüler spätestens am nächsten regulären Unterrichtstag die Entschuldigung mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten bzw. des Ausbilders ein. Werden Klassenarbeiten durch Krankheit versäumt, so soll dies durch eine ärztliche Bescheinigung der Schulunfähigkeit belegt werden. Eine telefonische Krankmeldung zu Beginn des Unterrichtstages (bis 7.30 Uhr) ist selbstverständlich. Bei Krankmeldungen wählen Sie bitte die Tel. Nr.:

04281-983 6666

Schlussbemerkung

In der Sitzung vom 27.02.2020 beschließt die Gesamtkonferenz diese Schulordnung.

Warnken, OStD