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Berufsfachschulen Dual

Logo der BFS dual

Berufsfachschulen Dual (BFS dual)

Ziel der Schulform

Die BFS dual übernimmt die Aufgaben der ehemaligen Berufsfachschulen für Haupt– und Realschulabsolventen sowie der Fachoberschule Klasse 11. Im zweiten Schulhalbjahr erfolgt eine Aufteilung in zwei Zweige:

Der Berufsausbildungszweig (B-Zweig)

Der B-Strang vermittelt berufsbezogene Qualifikationen und bereitet auf eine Berufsausbildung vor.

Der Fachoberschulzweig (F-Zweig)

Im F-Zweig besteht die Möglichkeit, die Zugangsberechtigung zum Besuch der Fachoberschule Klasse 12 zu erwerben.

In beiden Zweigen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den erweiterten Sekundarabschluss I zu erlangen.

Während des ersten Halbjahres wird ein zweiwöchiges Praktikum absolviert. Im zweiten Schulhalbjahr folgt im B-Zweig ein vierwöchiges Praktikum. Im F-Zweig absolvieren die Schülerinnen und Schüler an drei Tagen pro Woche ein Praktikum und gehen zwei Tage zur Schule.

Eine Besonderheit der BFS dual sind die umfangreichen Coaching- und Beratungsangebote, die bei der Profilwahl, der Wahl des B- oder F-Zweiges und der Berufswahl unterstützen sollen.

Die Schülerinnen und Schüler der BFS dual sind selbst dafür verantwortlich, einen passenden Praktikumsplatz zu finden. Ohne den Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Praktikums kann das Bildungsziel nicht erreicht werden.

Im Schuljahr 2025/26 werden die folgenden Profile angeboten:

  • Gesundheit und Soziales
  • Wirtschaft
  • Wirtschaft – Schwerpunkt Informatik

HINWEIS: Im Schuljahr 2025/26 wird das Profil Technik noch im Rahmen der „herkömmlichen“ Berufsfachschulen abgebildet. Mindestvoraussetzungen für diese Schulformen ist der Hauptschulabschluss. Hierbei stehen folgende Schulformen zur Verfügung:

Mindestvoraussetzung für die Aufnahme in die neue BFS dual:

Hauptschulabschluss nach Klasse 9

Dauer der Beschulung: 1 Jahr

Für den Besuch des F-Zweiges muss mindestens der Sekundarabschluss 1-Hauptschulabschluss (nach Klasse 10) nachgewiesen werden.

Vor der Aufnahme in die BFS dual werden Sie zu einem verpflichtenden Eingangsberatungsgespräch eingeladen!

Mögliche Schulabschlüsse

Im B-Zweig mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9: Sekundarabschluss 1-Hauptschulabschluss

Im B-Zweig mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und erfolgreichem Besuch der zweiten Klasse der Berufseinstiegsschule: Sekundarabschluss 1-Realschulabschluss oder erweiterter Sekundarabschluss 1

Im B-Zweig und F-Zweig mit Sekundarabschluss 1-Hauptschulabschluss: Sekundarabschluss 1-Realschulabschluss oder erweiterter Sekundarabschluss 1

Im B-Zweig und F-Zweig mit Sekundarabschluss 1-Realschulabschluss: Erweiterter Sekundarabschluss 1

Der erfolgreiche Besuch des F-Zweiges (inklusive des Nachweises von 600 Zeitstunden praktischer Ausbildung) berechtigt zum Besuch der Fachoberschule Klasse 12

Grundsätzlich müssen für alle Schulabschlüsse Nachweise der praktischen Ausbildung vorliegen!

Zeitlicher Ablauf der BFS dual B und F

Kosten

Es entstehen Kosten für

  • Lehr- und Lernmittel
  • die Mediennutzung (Mediengeld)
  • Arbeits- und Schutzkleidung (in den Profilen Gesundheit & Soziales und Technik)
  • Lebensmittel und Getränke (im Profil Gesundheit und Soziales für den Profilbaustein Praxis)

Bewerbung für die Berufsfachschule dual (BFS dual)

Die Datenerfassung für die Bewerbung kann nur über das Online-Portal BOB der BBS Zeven erfolgen.

Die Daten müssen nach der Erfassung ausgedruckt werden und mit allen erforderlichen Unterschriften und Unterlagen zum Eingangsgespräch mitgebracht werden.

Später eingehende Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Bewerberinnen und Bewerber aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) müssen bevorzugt aufgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung

  • Eine Kopie des aktuellen Halbjahreszeugnisses
  • oder, falls vorhanden: eine Kopie des Abschlusszeugnisses, aus der der bisher erworbene Schulabschluss hervorgeht
  • beim Besuch eines allgemeinbildenden Gymnasiums eine Kopie des Versetzungszeugnisses aus dem Jahrgang 10 in den Jahrgang 11

Vor der Aufnahme soll die Teilnahme an einem von einer außerschulischen öffentlich-rechtlichen Einrichtung (z. B. Agentur für Arbeit) durchgeführten Beratungsgespräch nachgewiesen werden. Der Nachweis für dieses Beratungsgespräch kann nachgereicht werden. Die Teilnahme am Auswahlverfahren findet unabhängig von der Vorlage der Bescheinigung statt.

Vor den Sommerferien findet ein verpflichtendes Erstgespräch mit den aufgenommenen Schülerinnen und Schülern statt. Zu diesem Gespräch lädt die Schule ein. Ohne eine Teilnahme an diesem Gespräch kann diese Schulform nicht besucht werden!

Hier können Sie sich an unserer Schule anmelden: Online Schulanmeldung