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Bankkauffmann

Bankkaufmann/ -frau

Ausbildungsschwerpunkte

Die Ausbildung in den Volksbanken und Sparkassen richtet sich nach der Ausbildungsordnung Bankkaufmann/ Bankkauffrau, die in spezifischen innerbetrieblichen Ausbildungsprogrammen umgesetzt wird.

Der Unterricht in der Berufsschule findet in jeweils 4 bis 6-wöchigen Blöcken statt. Neben den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Englisch und Politik liegt der Schwerpunkt des Unterrichts im berufsspezifischen Bereich, der in 13 Lernfelder gegliedert ist.

1. Ausbildungsjahr

Lernfeld 1: Die eigene Rolle im Betrieb und im Wirtschaftsleben mitgestalten
Lernfeld 2: Konten für Privatkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
Lernfeld 3: Konten für Geschäfts- und Firmenkunden führen und den Zahlungsverkehr abwickeln
Lernfeld 4: Kunden über Anlagen auf Konten und staatlich gefördertes Sparen beraten
Lernfeld 5: Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge abschließen

2. Ausbildungsjahr

Lernfeld 6: Marktmodelle anwenden
Lernfeld 7: Wertströme und Geschäftsprozesse erfassen und dokumentieren
Lernfeld 8: Kunden über die Anlage in Finanzinstrumenten beraten
Lernfeld 9: Baufinanzierungen abschließen

3. Ausbildungsjahr

Lernfeld 10: Gesamtwirtschaftliche Einflüsse analysieren und beurteilen
Lernfeld 11: Wirtschaftsprozesse erfolgsorientiert steuern
Lernfeld 12: Kunden über Produkte der Vorsorge und Absicherung informieren
Lernfeld 13: Finanzierungen für Geschäfts- und Firmenkunden abschließen

Voraussetzungen

Voraussetzung für die schulische Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages. Die Ausbildung erstreckt sich an unserer Schule grundsätzlich für alle Auszubildenden über 3 Jahre. Aber auch eine verkürzte Ausbildungsdauer von 2,5 Jahren ist umsetzbar.

Unterrichtsorganisation

Der Unterricht in der Berufsschule findet im Blocksystem statt. In der übrigen Zeit werden Sie im Unternehmen ausgebildet. Die genauen Unterrichtszeiträume werden von der Berufsschule festgelegt und rechtzeitig mitgeteilt.

Weiterführende Unterlagen

KMK Bankkaufmann/Bankkauffrau

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer wird in gestreckter Form durchgeführt. Im Frühjahr des zweiten Ausbildungsjahres findet der erste Teil der Abschlussprüfung statt, im Frühjahr des Folgejahres der zweite.

a) Erster Teil der gestreckten Abschlussprüfung / GAP I

Der erste Teil der gestreckten Abschlussprüfung wird nach ca. einem Jahr abgelegt und beinhaltet die drei Themengebiete „Liquidität sicherstellen“, „Vermögen bilden mit Sparformen“ und „Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten“. Der Prüfungsteil wird schriftlich abgelegt, hat einen Zeitumfang von 90 Minuten und geht zu 20 % in das Endergebnis ein.

b) Zweiter Teil der gestreckten Abschlussprüfung / GAP II

Im zweiten Teil der Abschlussprüfung folgen die drei weiteren schriftlichen Teile „Vermögen aufbauen und Risiken absichern“, „Finanzierungsvorhaben begleiten“ und „Wirtschafts-und Sozialkunde“.

Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einem Kundenberatungsgespräch. In diesem Gespräch berät der Prüfling einen Kunden (Prüfer) zu einem der oben angegebenen Themengebiete. Das Gespräch dauert 30 Minuten.

Bildungsgangleitung

Claudia Hauschild