
Berufsfachschulen Dual (BFS dual)


Diese Woche hat das Kultusministerium über wichtige Änderungen informiert, die bereits ab dem kommenden Schuljahr gelten!
Das Kultusministerium hat entschieden, den Bildungsgang BFS dual ab dem Schuljahr 2026/2027 zu verändern.
Die wichtigste Neuerung betrifft die Schulstruktur:
Die BFS dual mit einer Orientierungsphase und Praktika bleibt bestehen, aber ohne F-Strang. Schülerinnen und Schüler mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und 10 müssen die zweite Klasse der Berufsfachschule absolvieren, um den Realschulabschluss zu erlangen.
Die Änderungen dienen – laut Aussage des Kultusministeriums – vor allem der Weiterentwicklung und Optimierung der bestehenden Strukturen, um noch bessere Lern- und Fördermöglichkeiten zu schaffen.
Alle Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigten, die sich bereits angemeldet haben, erhalten zeitnah weitere Informationen, in denen auch die konkreten Auswirkungen und organisatorischen Details dargestellt und mögliche Entscheidungen, wie Verbleib in dem gewählten Schwerpunkt oder einen möglichen Wechsel in einen anderen Schwerpunkt erläutert werden.
Ziel der Schulform
Die BFS dual übernimmt die Aufgaben der ehemaligen Berufsfachschulen für Haupt– und Realschulabsolventen sowie der Fachoberschule Klasse 11. Im zweiten Schulhalbjahr erfolgt eine Aufteilung in zwei Zweige:
Der Berufsausbildungszweig (B-Zweig)
Der B-Strang vermittelt berufsbezogene Qualifikationen und bereitet auf eine Berufsausbildung vor.
Im B-Zweig besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den erweiterten Sekundarabschluss I zu erlangen.
Während des ersten Halbjahres wird ein zweiwöchiges Praktikum absolviert. Im zweiten Schulhalbjahr folgt im B-Zweig ein vierwöchiges Praktikum.
Eine Besonderheit der BFS dual sind die umfangreichen Coaching- und Beratungsangebote, die bei der Profilwahl und der Berufswahl unterstützen sollen.
Die Schülerinnen und Schüler der BFS dual sind selbst dafür verantwortlich, einen passenden Praktikumsplatz zu finden. Ohne den Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Praktikums kann das Bildungsziel nicht erreicht werden.
Im Schuljahr 2025/26 werden die folgenden Profile angeboten:
- Ernährung und Service
- Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpflege
- Wirtschaft
- Wirtschaft – Schwerpunkt Informatik
HINWEIS: Im Schuljahr 2025/26 wird das Profil Technik noch im Rahmen der „herkömmlichen“ Berufsfachschulen abgebildet. Mindestvoraussetzungen für diese Schulformen ist der Hauptschulabschluss. Hierbei stehen folgende Schulformen zur Verfügung:
- Einjährige Berufsfachschule Fahrzeugtechnik
- Einjährige Berufsfachschule Holztechnik
- Einjährige Berufsfachschule Bautechnik
- Einjährige Berufsfachschule Farbtechnik
Mindestvoraussetzung für die Aufnahme in die neue BFS dual:
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Dauer der Beschulung: 1 Jahr
Vor der Aufnahme in die BFS dual werden Sie zu einem verpflichtenden Eingangsberatungsgespräch eingeladen!
Mögliche Schulabschlüsse
Im B-Zweig mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9: Sekundarabschluss 1-Hauptschulabschluss
Im B-Zweig mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und erfolgreichem Besuch der zweiten Klasse der Berufseinstiegsschule: Sekundarabschluss 1-Realschulabschluss oder erweiterter Sekundarabschluss 1
Im B-Zweig mit Sekundarabschluss 1-Hauptschulabschluss: Sekundarabschluss 1-Realschulabschluss oder erweiterter Sekundarabschluss 1
Im B-Zweig mit Sekundarabschluss 1-Realschulabschluss: Erweiterter Sekundarabschluss 1
Grundsätzlich müssen für alle Schulabschlüsse Nachweise der praktischen Ausbildung vorliegen!
Kosten
Es entstehen Kosten für
- Lehr- und Lernmittel
- die Mediennutzung (Mediengeld)
- Arbeits- und Schutzkleidung (in den Profilen Gesundheit & Soziales und Technik)
- Lebensmittel und Getränke (im Profil Gesundheit und Soziales für den Profilbaustein Praxis)
Bewerbung für die Berufsfachschule dual (BFS dual)
Die Datenerfassung für die Bewerbung kann nur über das Online-Portal BOB der BBS Zeven erfolgen.
Die Daten müssen nach der Erfassung ausgedruckt werden und mit allen erforderlichen Unterschriften und Unterlagen zum Eingangsgespräch mitgebracht werden.
Später eingehende Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Bewerberinnen und Bewerber aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme) müssen bevorzugt aufgenommen werden.
Erforderliche Unterlagen für die Bewerbung
- Eine Kopie des aktuellen Halbjahreszeugnisses
- oder, falls vorhanden: eine Kopie des Abschlusszeugnisses, aus der der bisher erworbene Schulabschluss hervorgeht
- beim Besuch eines allgemeinbildenden Gymnasiums eine Kopie des Versetzungszeugnisses aus dem Jahrgang 10 in den Jahrgang 11
Vor der Aufnahme soll die Teilnahme an einem von einer außerschulischen öffentlich-rechtlichen Einrichtung (z. B. Agentur für Arbeit) durchgeführten Beratungsgespräch nachgewiesen werden. Der Nachweis für dieses Beratungsgespräch kann nachgereicht werden. Die Teilnahme am Auswahlverfahren findet unabhängig von der Vorlage der Bescheinigung statt.
Vor den Sommerferien findet ein verpflichtendes Erstgespräch mit den aufgenommenen Schülerinnen und Schülern statt. Zu diesem Gespräch lädt die Schule ein. Ohne eine Teilnahme an diesem Gespräch kann diese Schulform nicht besucht werden!
